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   BGH, 28.08.2012 - 3 StR 360/12   

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https://dejure.org/2012,27799
BGH, 28.08.2012 - 3 StR 360/12 (https://dejure.org/2012,27799)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2012 - 3 StR 360/12 (https://dejure.org/2012,27799)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12 (https://dejure.org/2012,27799)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Formulierung eines zulässigen Ziels der Revision durch einen Nebenkläger im Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Revision eines Nebenklägers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400 Abs. 1
    Notwendigkeit der Formulierung eines zulässigen Ziels der Revision durch einen Nebenkläger im Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Revision eines Nebenklägers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Unzulässige Revision des Nebenklägers

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.03.2016 - 3 StR 468/15

    Beschränktes Anfechtungsrecht des Nebenklägers in der Revision

    Die Begründung der Revision eines Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12; BGH NStZ 2007, 700, 701).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 645/14

    Unzulässigkeit der auf die Erhebung der allgemeinen Sachrüge beschränkten

    Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12; BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700, 701).
  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 606/19

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers

    Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12, juris Rn. 2 f.; Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700, 701).
  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 555/17

    Anforderungen an die Begründung der Revision des Nebenklägers

    Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12; BGH NStZ 2007, 700, 701).
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